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   VG Schleswig, 01.07.2022 - 12 B 18/22   

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VG Schleswig, 01.07.2022 - 12 B 18/22 (https://dejure.org/2022,17959)
VG Schleswig, Entscheidung vom 01.07.2022 - 12 B 18/22 (https://dejure.org/2022,17959)
VG Schleswig, Entscheidung vom 01. Juli 2022 - 12 B 18/22 (https://dejure.org/2022,17959)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (12)

  • BVerwG, 04.11.2010 - 2 C 16.09

    Amt im statusrechtlichen Sinne; Ernennung; Beförderung; Bewerberauswahl;

    Auszug aus VG Schleswig, 01.07.2022 - 12 B 18/22
    Dies ist regelmäßig der Fall, weil die Ernennung nach dem Grundsatz der Ämterstabilität nicht mehr rückgängig gemacht werden kann (vgl. BVerwG, Urt. v. 04.11.2010 - 2 C 16/09 -, Rn. 27, juris).

    Maßgebend für den Leistungsvergleich ist in erster Linie das abschließende Gesamturteil, das durch eine Würdigung, Gewichtung und Abwägung der einzelnen leistungsbezogenen Gesichtspunkte zu bilden ist (BVerwG, Urteil vom 04.11.2010 - 2 C 16.09 -, Rn. 46, juris).

  • BVerwG, 17.09.2015 - 2 C 27.14

    Dienstliche Beurteilung; Regelbeurteilung; Beurteilungsrichtlinie;

    Auszug aus VG Schleswig, 01.07.2022 - 12 B 18/22
    Entscheidend ist, dass das Werturteil keine formelhafte Behauptung bleibt, sondern dass es für den Beamten einsichtig und für außenstehende Dritte nachvollziehbar wird, dass der Beamte die tragenden Gründe und Argumente des Dienstherrn erfährt und für ihn der Weg, der zu dem Werturteil geführt hat, sichtbar wird (vgl. BVerwG, Urteil vom 17.09.2015 - 2 C 27.14 -, Rn. 20 f., juris).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 19.03.2019 - 1 B 1301/18

    Ausnahmsweise Heranziehung von Hilfskriterien in einem beamtenrechtlichen

    Auszug aus VG Schleswig, 01.07.2022 - 12 B 18/22
    Hinsichtlich der nachfolgenden Zeit ist es der Antragstellerin zuzumuten, nach einer erneuten Auswahlentscheidung gegebenenfalls um weiteren vorläufigen Rechtsschutz nachzusuchen (OVG Münster, Beschluss vom 19.03.2019 - 1 B 1301/18 -, Rn. 6 m.w.N., juris; Beschluss der Kammer vom 06.01.2021 - 12 B 87/20 -, Rn. 33, juris).
  • VG Schleswig, 06.01.2021 - 12 B 87/20

    Stellenbesetzung

    Auszug aus VG Schleswig, 01.07.2022 - 12 B 18/22
    Hinsichtlich der nachfolgenden Zeit ist es der Antragstellerin zuzumuten, nach einer erneuten Auswahlentscheidung gegebenenfalls um weiteren vorläufigen Rechtsschutz nachzusuchen (OVG Münster, Beschluss vom 19.03.2019 - 1 B 1301/18 -, Rn. 6 m.w.N., juris; Beschluss der Kammer vom 06.01.2021 - 12 B 87/20 -, Rn. 33, juris).
  • BVerwG, 02.03.2017 - 2 C 21.16

    Dienstliche Beurteilung kann auch von nur einem Beurteiler erstellt werden, wenn

    Auszug aus VG Schleswig, 01.07.2022 - 12 B 18/22
    Diese Anforderungen stellen sicher, dass Werturteile auf einer tragfähigen Tatsachengrundlage beruhen und sich an den von Art. 33 Abs. 2 GG vorgegebenen Kriterien orientieren (vgl. BVerwG, Urteil vom 2. März 2017 - 2 C 21.16 -, Rn. 22 f., juris).
  • BVerfG, 24.09.2002 - 2 BvR 857/02

    Zu den Anforderungen an die Glaubhaftmachung eines Anordnungsanspruchs im

    Auszug aus VG Schleswig, 01.07.2022 - 12 B 18/22
    Bei der vorliegenden Sachlage sind die Aussichten der Antragstellerin, bei einer erneuten Beurteilung im Rahmen einer wiederholten Auswahlentscheidung zum Zuge zu kommen, "offen", d. h. sie wäre nicht von vornherein zweifelsfrei chancenlos (zu diesem Wahrscheinlichkeitsmaßstab vgl. BVerwG, Beschluss vom 20.01.2004 - 2 VR 3.03 -, Rn. 8, juris; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 24.09.2002 - 2 BvR 857/02 -, Rn. 13 f., juris).
  • BVerwG, 01.03.2018 - 2 A 10.17

    BB BND; Beamter; Beurteilung; Beurteilungsbeitrag; Beurteilungsrichtlinie;

    Auszug aus VG Schleswig, 01.07.2022 - 12 B 18/22
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. Urteil vom 01.03.2018 - 2 A 10.17 -, Rn. 32 ff., juris), der das Gericht folgt, sind dienstliche Beurteilungen zu begründen.
  • BVerwG, 17.09.2020 - 2 C 2.20

    Folgen des Verstoßes gegen die Vorgabe der Gleichgewichtung der Einzelmerkmale

    Auszug aus VG Schleswig, 01.07.2022 - 12 B 18/22
    Denn damit wird nachvollziehbar gerade auf den wesentlichen Unterschied zwischen dem Erstbeurteiler (Überblick lediglich über die ihm unterstellten Beamten) und dem Zweitbeurteiler abgehoben, welcher sämtliche Bediensteten der Behörde mit dem jeweiligen Statusamt miteinander in Beziehung setzen und auf die Einhaltung des Beurteilungsmaßstabes achten muss (vgl. BVerwG, Urteil vom 17.09.2020 - 2 C 2.20 -, Rn. 40, juris).
  • BVerwG, 19.12.2014 - 2 VR 1.14

    Anforderungen an die Einengung des Bewerberfeldes; Informatik ist von der

    Auszug aus VG Schleswig, 01.07.2022 - 12 B 18/22
    Diese inhaltlichen Anforderungen des Art. 33 Abs. 2 GG für die Vergabe höherwertiger Ämter machen bei der Auswahl- und Beförderungsentscheidung grundsätzlich eine Bewerberauswahl notwendig, die einzig aufgrund eines den Vorgaben des Art. 33 Abs. 2 GG entsprechenden Leistungsvergleichs erfolgt (BVerwG, Beschluss vom 19.12.2014 - 2 VR 1.14 -, Rn. 21, juris).
  • BVerwG, 20.01.2004 - 2 VR 3.03

    Untersagung der Einweisung in eine Planstelle; Antrag auf Erlass einer

    Auszug aus VG Schleswig, 01.07.2022 - 12 B 18/22
    Bei der vorliegenden Sachlage sind die Aussichten der Antragstellerin, bei einer erneuten Beurteilung im Rahmen einer wiederholten Auswahlentscheidung zum Zuge zu kommen, "offen", d. h. sie wäre nicht von vornherein zweifelsfrei chancenlos (zu diesem Wahrscheinlichkeitsmaßstab vgl. BVerwG, Beschluss vom 20.01.2004 - 2 VR 3.03 -, Rn. 8, juris; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 24.09.2002 - 2 BvR 857/02 -, Rn. 13 f., juris).
  • OVG Schleswig-Holstein, 02.08.2016 - 2 MB 16/16

    Anordnungsgrund im Konkurrentenstreitverfahren; Rechtsnatur der dienstlichen

  • VG Schleswig, 08.01.2019 - 12 B 70/18

    Einstweiliger Rechtsschutz gegen Stellenbesetzung

  • VG Schleswig, 14.09.2022 - 12 B 41/22

    Einstweiliger Rechtschutz bei Stellenbesetzung

    Was die nachfolgende Zeit betrifft, ist der Antragstellerin zuzumuten, nach einer erneuten Auswahl- und Besetzungsentscheidung gegebenenfalls um weiteren vorläufigen Rechtsschutz nachzusuchen (vgl. OVG NRW, Beschlüsse vom 07.06 2018 - 1 B 1381/17 -, juris Rn. 10 f. und vom 19.03.2019 - 1 B 1301/18 -, juris Rn. 6; vgl. auch Beschlüsse der Kammer vom 02.03.2020 - 12 B 83/19 -, juris Rn. 18; vom 01.07.2022 - 12 B 18/22 -, juris Rn. 18 f. und vom 06.01.2021 - 12 B 87/20 -, juris Rn. 33).
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